02.05.2023

5 Tipps für euren Ehevertrag

5 Tipps für euren Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist sinnvoll, um die Folgen der eigenen Ehe selbst zu regeln, statt auf gesetzliche Vorgaben zu vertrauen. Im Scheidungsfall bringt er Klarheit über den Versorgungsausgleich, Güterstand und vieles mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag vor der Eheschließung, während der Ehe oder nach der Trennung (vor der Scheidung) aufgesetzt wurde. Damit er jedoch rechtskräftig wird, muss er vom Notar im Beisein beider Parteien beurkundet werden.

Typische Fälle für die Ehevertragsschließung sind:

  • Doppelverdiener mit und ohne Kinder
  • Unternehmerehen
  • Große Vermögensunterschiede

Was geregelt wird

a. Güterstand

Gesetzliche Norm ist die Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen bleibt getrennt und es besteht keine Haftung für die Schulden des jeweils anderen. Im Fall der Scheidung wird das Vermögen jedoch als gemeinsames betrachtet und zu gleichen Teilen ausgeglichen.

Alternativ zur Zugewinngemeinschaft können im Ehevertrag zwei weitere Güterstände definiert werden – die Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Auch kann weiterhin der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt und individuell angepasst werden. In diesem Fall ist von einer modifizierten Zugewinngemeinschaft die Rede.

b. Vermögensverwaltung

Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier um Regelungen, die den Ehepartner in der Handhabung des Vermögens befähigen oder auch einschränken können.

c. Versorgungsausgleich

Hier wird festgelegt, wie mit der gesetzlichen bzw. privaten Altersvorsorge verfahren wird. Der Ausgleich kann gänzlich ausgeschlossen oder eben modifiziert werden.

d. Unterhaltsregelung

Unterhaltsansprüche bestehen oft ein Leben lang. Darunter fällt nicht nur der Betreuungsunterhalt, sondern auch andere Arten des nachehelichen Unterhalts wie beispielsweise aufgrund von Alter und Krankheit sowie Aufstockungsleistungen. So kann, solang keine Partei stark benachteiligt wird, ein Verzicht auf Unterhalt im Vertrag festgehalten werden.

Für den Fall, dass sich die Vermögensverhältnisse gravierend ändern, gibt es die Möglichkeit den Vertrag nachträglich zu ändern. Natürlich mit der Zustimmung beider Parteien.

Was kostet ein Ehevertrag?

Das kommt ganz auf den Umfang und die gewünschte Beratung an. Da der Vertrag notariell beglaubigt werden muss, fallen in jedem Fall die Notar-Gebühren an. Diese sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgeschrieben und errechnen sich aus dem Geschäftswert. So liegen die Kosten bei einem Geschäftswert von 250.000 € bei 1.070 €.

Wird jedoch noch ein Rechtsanwalt und/oder Steuerberater hinzugezogen, kommen diese Honorare noch hinzu.

Hier ein paar Tipps für den Anfang:

  1. Frühzeitiges Gedankenmachen. Es ist am besten, den Vertrag vor der Hochzeit abzuschließen, damit beide Parteien genug Zeit haben, ihre Interessen zu kommunizieren, Kompromisse zu finden und alle Fragen zu klären.

  2. Sprecht offen über eure finanzielle Situation und Vermögenswerte. Ein Ehevertrag ist der richtige Ort, um festzulegen, wie das Vermögen im Falle einer Scheidung oder des Todes aufgeteilt werden soll.

  3. Holt euch professionelle Hilfe. Es ist wichtig, dass beide Parteien den Ehevertrag verstehen und sich damit einverstanden erklären. Hier ist es ratsam, mit einem Anwalt zu sprechen, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtsgültig und fair ist.

  4. Seid bereit, Kompromisse einzugehen. Ein Ehevertrag ist ein Dokument, das für beide Parteien fair sein sollte. Ihr müsst vielleicht Kompromisse eingehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag für beide Seiten akzeptabel ist.

  5. Vergesst nicht, den Vertrag zu überarbeiten. Eure finanzielle Situation und Vermögensverhältnisse können sich im Laufe der Zeit ändern, also denkt daran, den Ehevertrag gelegentlich zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass auch im Lauf der Jahre noch fair und angemessen bleibt.

Quellen

https://www.familienrechtsinfo.de/eherecht/ehevertrag/

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/eherecht_und_ehevertrag.pdf

https://www.rosepartner.de/familienrecht/ehevertrag.html

Bildquelle

Foto von Anete Lusina von Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/aktentasche-fur-auf-den-tisch-gelegte-dokumente-4792286/