07.09.2023

Namensänderung zur Hochzeit

Namensänderung zur Hochzeit

Als Symbol der Zugehörigkeit passen viele Eheleute ihren Nachnamen an. Früher war auch ganz klar geregelt, wessen Namen beide Parteien tragen: den des Mannes. So blieb es auch bis Mitte der 70er Jahre. Seitdem haben die Eheleute ein paar Optionen mehr.

Mögliche Nachnamenskonstallationen

1. Im Namen Eins

Bei der ersten und durchaus auch heute noch beliebtesten Möglichkeit nimmt ein Partner den Namen des anderen an. Seit 1976 kann auch der Mann den Namen der Frau annehmen. Laut den Zahlen der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) machten das 2016 noch immer rund 80 % aller Paare.

2. Doppelname

In Deutschland kann lediglich einer der Partner eine Doppelnamen annehmen. Der andere behält jedoch seinen Geburtsnamen. In den USA beispielsweise dürfen beide Eheleute den Doppelnamen annehmen – Medienberichten zufolge, soll sich das hierzulande jedoch auch bald ändern.

Der Gesellschaft für deutsche Sprache zufolge entscheiden sich 2016 rund 7,2 % für einen Doppelnamen, wovon über Dreiviertel auf die Frauen entfällt.

Sonderfall: Heiratet eine Person mit Doppelnamen nach der Scheidung erneut, kann der neue Partner diesen Doppelname auch annehmen. Dreifach-Namen und alles darüber sind jedoch verboten.

3. Jeder behält seinen Namen

In der dritten Variante behält jeder seinen eigenen Namen. Diese Möglichkeit gibt es erst seit den 1990ern. Vorher wurde bei Uneinigkeit über den Familiennamen einfach der des Mannes gesetzt. Immerhin 13 % entschieden sich 2016 laut den Zahlen der GfdS für getrennte Namen. Über den Nachnamen der Kinder kann dann noch entschieden werden.

Traditionell nimmt die Frau den Nachnamen des Mannes an und das ist auch heute noch Gang und Gebe. Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat 2018 Zahlen von 174 Standesämtern zur Verteilung der Familiennamen bei der Heirat eingeholt und für die Jahre 1976, 1996 und 2016 einmal verglichen. Hier gelangt ihr zu den Tabellen.

Frist für die Namensänderung

Dieser Punkt ist sehr schnell abgehandelt, denn: es gibt keine. Für die Namensänderung kann man sich einfach mit einem gültigen Ausweisdokument, einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister und einer Meldebescheinigung (ggf. auch die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder) an das ortsansässige Standesamt wenden. Doch wie alles im Leben (und auf dem Amt) ist diese nachträgliche Änderung nicht kostenfrei. Die Kosten belaufen sich auf 25 bis 50 Euro. Wichtig ist zudem, dass beide Ehegatten bei der Abgabe der Erklärung persönlich anwesend sein müssen.

Wo muss der Name überall geändert werden?

Personalausweis und Reisepass

Wer seinen Namen ändert, muss auch seine Ausweisdokumente auf den neusten Stand bringen. Benötigt werden die folgenden Dokumente:

  • eine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug (alternativ auch eine Bescheinigung über die Namensführung)

  • die Geburtsurkunde

Aber Achtung: bei gebuchten Reisen, Dienstleistungen oder Events sollte entweder vorher bereits die Namensänderung bedacht werden oder es sollte das alte Dokument inklusive der Eheurkunde mitgeführt werden. Viele Bürgerbüros

Der Name auf dem Führerschein muss nicht zwingend geändert werden, da dieser kein amtlich anerkanntes Ausweisdokument ist.

KFZ-Zulassungsbescheinigung

Teil 1 und 2 müssen unverzüglich umgeschrieben werden – so steht auch ein Ausflug zur Zulassungsstelle auf dem Plan. Hierzu müssen jedoch bereits der Personalausweis oder Reisepass aktualisiert worden sein.

Weitere wichtige Institute, denen ihr den Namenswechsel mitteilen solltet sind die Folgeenden:

  • Bank

  • Finanzamt (und ggf. weitere Ämter)

  • Versicherungen (explizit Krankenversicherung)

Quellen

https://hochzeit.de/namensaenderung-hochzeit/

https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag-neues-namensrecht-ehe-100~_mon-052023_tag-01082023.html

https://www.spektrum.de/news/liebe-ist-wenn-sie-seinen-namen-annimmt

https://gfds.de/wp-content/uploads/2021/05/Familiennamen-bei-der-Heirat-Zahlen_korrigiert.pdf

Bildquelle

Foto von Dom J: https://www.pexels.com/de-de/foto/uk-fuhrerschein-45113/